Tipps mit Finanzen Empfehlungen
Mindestlöhne für sechs weitere Branchen
Die Koalitionsfraktionen haben der Einführung von Mindestlöhnen in sechs weiteren Branchen den Weg geebnet. Mit ihrer Stimmenmehrheit nahm der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag sowohl den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für die Änderung des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes (16/10485) als auch den Entwurf für das Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG (16/10486) in geänderter Fassung an. Folgende zentrale Neuregelung ist vorgesehen: Das AEntG, das einen Rahmen bietet, um tarifliche Mindestlöhne für alle Arbeitnehmer einer Branche mit einer Tarifbindung von mindestens 50 Prozent verbindlich zu regeln, wird um sechs weitere Branchen ergänzt.
Bau und Besitz einer Immobilie jetzt besonders lukrativ
Schöne Aussichten für Bauherren, denn um die Wirtschaft zu stabilisieren, hat die Europäische Zentralbank den Leitzins abgesenkt, wovon auch zukünftige Bauherren profitieren: Baudarlehen werden günstiger. Darüber hinaus haben Langzeitstudien ergeben, dass eine Immobilie weiterhin eine sicherere Kapitalanlage ist als beispielsweise Sparpläne oder Versicherungen.
Girokonto für jedermann: Probleme bestehen weiterhin
Die Situation bei der bankpraktischen Handhabung des Girokontos für jedermann hat sich nicht verbessert. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann, der nun als Unterrichtung (16/11495) vorliegt. Zwar stieg die Anzahl der geführten Girokonten für jedermann zum Stichtag 31. Dezember 2007 im Vergleich zum Vorjahr um fast 150.000 auf 2.147.169. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) geht jedoch aufgrund dieser Vergleichszahlen nicht davon aus, dass es zu einer tatsächlichen Zunahme solcher Konten im Segment der bisher kontolosen Bürger gekommen ist.
Maßnahmen einer nachhaltigen Finanzpolitik im Konjunkturpaket II
Maßnahmen im Konjunkturpaket II für eine nachhaltige Finanzpolitik
- Vorübergehende Neuverschuldung: Zur Bekämpfung der Wirtschafts- und Finanzkrise ist eine vorübergehende Erhöhung der Staatsverschuldung unumgänglich.
- Tilgungsregeln: Die neuen Schulden, die zur Finanzierung des Paketes notwendig sind, sollen schnellstmöglich wieder abgebaut werden. In das Gesetz, das den Sondefonds zur Finanzierung vieler Maßnahmen errichtet, werden deshalb klare Tilgungsregeln aufgenommen. Das belegt: Die Bundesregierung hält an ihrem Ziel einer langfristig soliden und tragfähigen Finanzpolitik fest.
- Schuldenbremse: Die Bundesregierung plädiert darüber hinaus für die Einführung und Verankerung einer Neuverschuldungsregel (Schuldenbremse) im Grundgesetz. Danach soll eine gesamtstaatliche Verschuldung der öffentlichen Haushalte in normalen Konjunkturlagen künftig nur noch in Höhe von maximal 0,5 Prozent des BIP zulässig sein.
Konjunkturpaket II mit kurz- und langfristiger Wirkung
Maßnahmen im Konjunkturpaket II mit kurz- und langfristiger Wirkung
- Nachhaltige Zukunftsinvestitionen: 4 Mrd. Euro investiert der Bund zusätzlich in die Infrastruktur, weitere 10 Mrd. Euro fließen vom Bund im Rahmen des kommunalen Investitionsprogramms in die Städte und Gemeinden.
- Zukunftsinvestition Bildung: Mit umfangreichen Finanzmitteln werden Kindergärten, Schulen und Hochschulen saniert und ausgestattet sowie in Forschung investiert.
- Zukunftsinvestition Infrastruktur:Weitere Mittel fließen in den Städtebau, Lärmschutz, Krankenhäuser und andere öffentlicher Gebäude. Darüber hinaus wird vermehrt in den Ausbau und die Erneuerung von Straßen, Schienen und Wasserstraßen investiert.
- Zukunftsinvestition Klimaschutz:Die Investitionsmaßnahmen in Bildung und Infrastruktur erfolgen unter besonderer Berücksichtigung von Klimaschutz und Energieeffizienz.
- Beschleunigung von Investitionen: Um eine schnelle Vergabe der den Kommunen zur Verfügung gestellten Finanzmitteln zu ermöglichen, wird das Vergaberecht für Aufträge vereinfacht. Das ist wichtig, damit kein Investitionsstau entsteht.
Konjunkturpaket II: Kredit- und Bürgschaftsprogramm für die Wirtschaft
Maßnahmen im Konjunkturpaket II: Kredit- und Bürgschaftsprogramm für die Wirtschaft
- Stärkung Mittelstand: Zur Sicherung der Finanzierung wird das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) für mittelständische Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern weiter aufgestockt.
- Stärkung größerer Unternehmen:Die Kredit- und Bürgschaftsprogramme werden auf größere Firmen mit bis zu 1.000 Beschäftigen ausgeweitet.
- Ausweitung der Exportfinanzierung: Die Bundesregierung plant die Erweiterung der bundesgedeckten Exportfinanzierung.
- Stärkung der Pkw-Nachfrage: Zur Ankurbelung des Neuwagenverkaufs erhält jeder, der einen mindestens neun Jahre alten Pkw verschrottet und einen Neuwagen oder einen Jahreswagen kauft, eine Umweltprämie, in Medien auch „Abwrack“- oder „Verschrottungsprämie“ genannt, in Höhe von 2.500 Euro. (federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie)
- Umstellung der Kfz-Steuer: Zum 1.7.2009 soll die hubraumbezogene Kfz-Steuer auf einen schadstofforientierten Tarif umgestellt werden. Gleichzeitig wird die Entwicklung von umweltfreundlichen Motoren stärker gefördert.
- Leistungsfähige Breitbandnetze:Der Ausbau der Breitbandnetze für das Internet wird massiv vorangetrieben, damit auch ländliche Regionen eine Auffahrt auf die schnelle Datenautobahn bekommen.
Konjunkturpaket II: Entlastung der privaten Haushalte
Massnahmen zur Entlastung der privaten Haushalte im Konjunkturpaket II:
- Senkung der Einkommensteuer: Rückwirkend zum 1.1.2009 sinkt der Eingangssteuersatz von 15 auf 14 Prozent. Außerdem erhöht sich der Grundfreibetrag auf 7.834 Euro in 2009, auf 8.004 Euro in 2010.
- Senkung der Krankenkassenbeiträge: Zum 1.7.2009 sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 auf 14,9 Prozent.
- Kinderbonus: Für jedes Kind gibt es einen einmaligen Bonus in Höhe von 100 Euro. Kindergeldempfänger erhalten es automatisch von der Familienkasse.
- Zusätzlicher Kinderregelsatz: Die Regelsätze für 6 bis 13-jährige Kinder von Hartz-IV-Empfängern werden auf 70 Prozent erhöht.
Geschäftspolitik der Landesbanken unter der Lupe
Die Geschäftspolitik der Landesbanken interessiert die FDP-Fraktion. Vor dem Wegfall der so genannten Gewährträgerhaftung zum Juli 2005 hätten zahlreiche Landesbanken „massiv“ in zum Teil hoch spekulative Anlagen investiert, schreibt die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (16/11494).
Durchschnittssteuerbelastung seit 1998 stark gesunken
Der Übergang zu einem linear-progressiven Steuertarif würde zu Mindereinnahmen von 25 Milliarden Euro bei der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag führen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/11158) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/10935) mit. Der dieser Berechnung zu Grunde liegende Tarif würde eine linear gestaltete Progressionszone von 7.665 bis 52.151 Euro bei einem Eingangssteuersatz von 15 und einem Grenzsteuersatz der ersten oberen Proportionalzone von 42 Prozent ab 52.151 Euro enthalten.
BaFin soll zusätzliche Kompetenzen erhalten
Eine Ausweitung und Verbesserung der Finanzmarktaufsicht fordern Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (16/11441). In Zukunft müssten auch über Zweckgesellschaften laufende Bankgeschäfte in die Aufsicht mit einbezogen werden. Finanzinstitute dürften keine Risiken auslagern, von denen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nichts wisse und gegen die sie auch nichts unternehmen könne. Es könne nicht sein, dass die BaFin vor gewissen Bankaktivitäten die Augen verschließen müsse, „weil diese angeblich in eine ,Aufsichtslücke‘ fallen“, schreibt die Fraktion. Die BaFin müsse außerdem von der Bundesbank die alleinige Zuständigkeit und endgültige Kompetenz für die Bankenaufsicht übernehmen.








