Mindestlöhne für sechs weitere Branchen

MindestlohnDie Koalitionsfraktionen haben der Einführung von Mindestlöhnen in sechs weiteren Branchen den Weg geebnet. Mit ihrer Stimmenmehrheit nahm der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag sowohl den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für die Änderung des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes (16/10485) als auch den Entwurf für das Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG (16/10486) in geänderter Fassung an. Folgende zentrale Neuregelung ist vorgesehen: Das AEntG, das einen Rahmen bietet, um tarifliche Mindestlöhne für alle Arbeitnehmer einer Branche mit einer Tarifbindung von mindestens 50 Prozent verbindlich zu regeln, wird um sechs weitere Branchen ergänzt. Neben der Pflegebranche wurden die Sicherheitsdienstleistungen, der Bergbau, die Wäschereibranche, die Abfallwirtschaft und die Aus- und Weiterbildungsbranche mit in den Geltungsbereich aufgenommen.

Die Union verteidigte noch einmal die Nichtaufnahme der Zeitarbeitsbranche und der Forstwirtschaft in das AEntG, da in diesen Bereichen eine Tarifkonkurrenz bestehe, die nicht ausgehebelt werden solle: „Für die Union war es vor allem wichtig darauf zu achten, die Tarifautonomie nicht zu schwächen.“ Gleichzeitig könne man aber nicht an der Tatsache vorbeigehen, dass die Tarifbindung in einigen Regionen und Branchen sehr niedrig sei, hieß es. Beide Gesetze seien ein geeignetes Mittel, um Dumpinglöhnen in solchen Fällen entgegen treten zu können, betonte die CDU/CSU. Ihr Koalitionspartner, die SPD, hob hervor: „Wir sind den Weg der branchenspezifischen Mindestlöhne konsequent gegangen und zeigen damit, dass es einen spezifisch deutschen Weg zu Mindestlöhnen gibt.“ Das Gesamtpaket der Regierung sei nicht einfach eine Kopie der Modelle anderer europäischer Länder. Dennoch könne man einen flächendeckenden Mindestlohn auf diesem Wege erreichen, betonten die Sozialdemokraten. Vor allem die Aufnahme der Pflegebranche beende eine teilweise „unzumutbare“ Situation und sichere die Qualität der Pflege, so die SPD.

Obwohl sich die Linksfraktion der Stimme enthielt und nicht gegen die Gesetze stimmte, kritisierte sie das Paket der Regierung: „Beide Gesetze legen keine existenzsichernden Löhne fest und werden dazu führen, dass ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen entsteht.“ Um dies zu verhindern habe die Linksfraktion einen eigenen Antrag (16/1878) formuliert, in dem ein sozial gerechter Mindestlohn für ganz Deutschland gefordert wird. Er fand jedoch keine Mehrheit im Ausschuss. Da aber ein Flickenteppich besser sei als gar keiner, so die Linke, enthalte sie sich der Stimme. Für die FDP stand fest, dass die Koalition nicht gemerkt habe, dass sich die Zeiten geändert hätten und das Thema Mindestlöhne die Menschen derzeit nicht mehr so bewege. Den Gesetzentwürfen fehle die ordnungspolitische Konzeption. Darüber hinaus gehöre zur Tarifautonomie auch die negative Tarifautonomie, so die Liberalen, die beide Entwürfe ablehnte. Das bedeute, dass ein Unternehmen kurz nach seiner Gründung und damit in einer schwierigen Startposition in der Lage sein muss, zweitweise geringere Löhne zu zahlen. Die Grünen, die ebenfalls gegen die Gesetzentwürfe stimmten, fragten, warum nur „diese geringe Zahl an Branchen“ in das AEntG aufgenommen worden sind und verwiesen auf die hohe Zahl von Menschen, die in schwierigen Arbeitssituationen lebten. Branchenspezifische Mindestlöhne seien grundsätzlich nicht falsch. Das Ziel, Dumpinglöhne zu verhindern, werde das Paket der Regierung aber nicht erreichen, so die Grünen.

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