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Konjunkturpaket II: Entlastung der privaten Haushalte
Massnahmen zur Entlastung der privaten Haushalte im Konjunkturpaket II:
- Senkung der Einkommensteuer: Rückwirkend zum 1.1.2009 sinkt der Eingangssteuersatz von 15 auf 14 Prozent. Außerdem erhöht sich der Grundfreibetrag auf 7.834 Euro in 2009, auf 8.004 Euro in 2010.
- Senkung der Krankenkassenbeiträge: Zum 1.7.2009 sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 auf 14,9 Prozent.
- Kinderbonus: Für jedes Kind gibt es einen einmaligen Bonus in Höhe von 100 Euro. Kindergeldempfänger erhalten es automatisch von der Familienkasse.
- Zusätzlicher Kinderregelsatz: Die Regelsätze für 6 bis 13-jährige Kinder von Hartz-IV-Empfängern werden auf 70 Prozent erhöht.
Arzneimittel-Rabattverträge – Neuregelung der Vergabebestimmungen
Ab Januar 2009 gilt für Einzelverträge der gesetzlichen Krankenkassen das materielle Vergaberecht. Je nach Ausgestaltung sind die Krankenkassen verpflichtet, die Verträge europaweit auszuschreiben. Die vergaberechtliche Nachprüfung erfolgt vor den Vergabekammern, die gerichtliche Überprüfung vor den Landessozialgerichten. Durch diese Regelungen werden Unklarheiten beseitigt, die den Abschluss von Verträgen (z. B. Arzneimittel-Rabattverträge) bisher behindert haben, die eine wirtschaftliche Versorgung der Versicherten verbessern.
Verbesserungen des Kinderuntersuchungsprogramms ab 2009
Ab 1. Januar 2009 wird im Kinderuntersuchungsprogramm eine Früherkennungsuntersuchung auf Hörstörungen bei Neugeborenen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Ziel ist es, angeborene Hörstörungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, um z. B. Verzögerungen bei der Sprachentwicklung entgegenzuwirken.
Ärztliche Vergütung und Versorgung – Vergütungsreform
Ab 1. Januar 2009 werden die Leistungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit festen Preisen einer Euro-Gebührenordnung vergütet. Damit erhöht sich die Kalkulierbarkeit des ärztlichen Einkommens. Die bisherigen Budgets werden abgelöst.