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Verbesserungen des Kinderuntersuchungsprogramms ab 2009
Ab 1. Januar 2009 wird im Kinderuntersuchungsprogramm eine Früherkennungsuntersuchung auf Hörstörungen bei Neugeborenen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Ziel ist es, angeborene Hörstörungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, um z. B. Verzögerungen bei der Sprachentwicklung entgegenzuwirken.
Um die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder weiter zu erhöhen, ist im Sozialgesetzbuch V (§ 26 SGB V) eine Verpflichtung der Krankenkassen zur Kooperation mit den Ländern verankert worden. Konkret werden die Krankenkassen verpflichtet, mit den für den Kindesschutz zuständigen Landesbehörden auf eine bessere Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern hinzuwirken und hierzu mit den Ländern Rahmenvereinbarungen zu schließen. Wirksame Maßnahmen sind z. B. schriftliche Hinweise auf anstehende Früherkennungsuntersuchungen. Diese Neuregelung dient auch der Verbesserung des Kinderschutzes vor Vernachlässigungen und Misshandlungen.
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