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Rentenpaket II: Selbstständig für vollständige finanzielle Überlastung?
Das Rentenpaket II der Bundesregierung sieht vor, dass auch Selbstständige künftig der Altersvorsorgepflicht unterliegen sollen. Dies bedeutet, dass sie nicht nur den Arbeitgeberanteil, sondern auch den Arbeitnehmeranteil ihrer Rentenbeiträge selbst tragen müssen. Darüber hinaus sollen ihre Beiträge auf Basis einer mindestens 20 Prozent höheren Bemessungsgrundlage berechnet werden.
Rentenpaket II führt zu Überlastungen
Diese Pläne stoßen beim Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) auf scharfe Kritik. Der VGSD warnt vor einer „vollständigen finanziellen Überlastung“ der Selbstständigen.
Laut dem aktuellen Entwurf des Rentenpakets II sollen immerhin bereits heute Selbstständige von der Altersvorsorgepflicht ausgenommen werden können, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen also nachweisen, dass sie bereits eine ausreichende Altersvorsorge getroffen haben oder dass ihnen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation ein Tod nicht möglich ist.
Der VGSD fordert jedoch eine allgemeine Ausnahmeregelung für Selbstständige. Der Verband argumentiert, dass Selbstständige bereits jetzt höhere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen als Arbeitnehmer. Eine zusätzliche Altersvorsorgepflicht würde sie daher unverhältnismäßig stark belasten.
Der VGSD warnt außerdem davor, dass das Rentenpaket II viele Selbstständige dazu zwingen könnte, ihre Tätigkeit aufzugeben oder in die Scheinselbstständigkeit zu wechseln. Dies würde nicht nur den Selbstständigen selbst Schaden zufügen, sondern auch der Wirtschaft insgesamt.
Ob der Gesetzesentwurf in seiner aktuellen Form verabschiedet wird, ist noch offen. Der VGSD kündigt jedoch bereits Widerstand an und fordert die Bundesregierung auf, die Pläne zu überdenken.
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