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Mindestlöhne für sechs weitere Branchen
Die Koalitionsfraktionen haben der Einführung von Mindestlöhnen in sechs weiteren Branchen den Weg geebnet. Mit ihrer Stimmenmehrheit nahm der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag sowohl den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für die Änderung des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes (16/10485) als auch den Entwurf für das Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG (16/10486) in geänderter Fassung an. Folgende zentrale Neuregelung ist vorgesehen: Das AEntG, das einen Rahmen bietet, um tarifliche Mindestlöhne für alle Arbeitnehmer einer Branche mit einer Tarifbindung von mindestens 50 Prozent verbindlich zu regeln, wird um sechs weitere Branchen ergänzt.