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Europäische Union will Patientenrechte bei Arztfehlern verbessern
(djd). Ärztliche Kunstfehler gibt es immer wieder: Die Blinddarmentzündung, die vom Hausarzt nicht erkannt wird, das gebrochene Handgelenk, das der Orthopäde falsch schient, oder im schlimmsten Fall die Narkose vor der Operation, aus der der Patient nicht mehr erwacht. Allein 2007 haben Gutachter nach Angaben der Bundesärztekammer bei 2.095 deutschen Patienten Fehler der behandelnden Ärzte festgestellt. In 1.717 Fällen führten die Fehler zu teils dauerhaften Schäden und Anspruch auf Schadenersatz.
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Nicht nur Verbraucherschützer gehen allerdings von einer hohen Dunkelziffer bei ärztlichen Behandlungsfehlern aus. Für EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou ist das Maß voll: Wegen schockierend vieler Fälle von Ärztepfusch und Ansteckungen mit gefährlichen Erregern in Krankenhäusern will sie die Regierungen zum Handeln zwingen. Klagen sollen erleichtert und Entschädigungen sichergestellt werden. Vassiliou wörtlich: „In rund zehn Prozent der Fälle entsteht in der EU bei medizinischen Behandlungen Schaden. Dies ist eine echte Herausforderung für die europäischen Gesundheitssysteme.“
Merkblatt anfordern
Zum Glück sind die ärztlichen Behandlungsfehler mit gravierenden Folgen für Leib und Leben des Patienten selten, meist sind es eher kleinere Probleme, die sich nach einer Operation einstellen. Doch wie soll der Patient und Laie feststellen, ob es wirklich Behandlungsfehler waren? Ina Sinicyn, Gruppenleiterin bei der Direktkrankenkasse BIG: „Es gibt für Ratsuchende zwei Möglichkeiten, entweder man wendet sich an die Schlichtungsstelle der Ärztekammer oder an die eigene Krankenkasse. Wer sich nicht sicher ist, ob im konkreten Fall ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt, kann zum Beispiel bei uns unter www.big-direkt.de ein Merkblatt anfordern.“ In dem Merkblatt wird erläutert, was ein Behandlungsfehler ist, welche Verjährungsfristen gelten und wie man wichtige Unterlagen anfordern kann.
Foto: djd/BIG – Die Direktkrankenkasse
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