Unternehmen sollen nur tatsächlich eingenommene Umsatzsteuer abführen

Die FDP tritt dafür ein, dass auch größere Unternehmen nur die Umsatzsteuer an den Fiskus abführen müssen, die ihnen von ihren Kunden tatsächlich überwiesen worden ist (Ist-Besteuerung). Nach geltendem Recht seien die Unternehmen verpflichtet, die Umsatzsteuer auch dann an das Finanzamt zu zahlen, wenn sie das Geld von ihren Kunden noch gar nicht erhalten haben (Soll-Besteuerung). Daher soll der Bundestag nach dem Willen der Fraktion die Umsatzsteuer insgesamt von der Soll- auf die Ist-Besteuerung umstellen. Danach müsse die Steuer erst dann angemeldet und abgeführt werden, wenn der Unternehmer den Rechnungsbetrag von seinem Kunden erhalten hat. Ebenso soll der Anspruch auf Vorsteuerabzug erst dann entstehen, wenn eine Rechnung nachweislich bezahlt wurde.

Die Abgeordneten führen aus, wenn Unternehmen bei der Soll-Besteuerung nicht gezahlte Umsatzsteuern für den Staat vorfinanzieren müssten, könne das zu Liquiditäts- und Zinsbelastungen führen. Dies sei für finanzschwache Unternehmen existenzbedrohend. Bei schlechter Zahlungsmoral der Kunden verstärke sich der Negativeffekt. Das Finanzamt verlange die Umsatzsteuer, unabhängig davon, ob der Unternehmer seine Forderungen beitreiben könne oder nicht. Die Ist-Besteuerung für eigene Umsätze eines Unternehmens sei bereits heute für kleinere Betriebe mit einem Gesamtumsatz bis zu 250.000 Euro möglich, heißt es in dem Antrag. Diese Grenze könne jederzeit angehoben werden. Bei einer Umstellung des Systems auf die Ist-Besteuerung müsse allerdings die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der EU geändert werden. Die Liberalen empfehlen, die Umstellung stufenweise vorzunehmen, da es sonst zu Einnahmeverschiebungen kommen könne. Unter dem Strich sieht die Fraktion durch die Umstellung jedoch keine Steuerausfälle auf den Fiskus zukommen.

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