Aktiengewinne versteuern: So funktioniert’s

Aktiengewinne

Aktiengewinne und Dividenden unterliegen in Deutschland der Abgeltungssteuer. Das bedeutet, dass die Steuern direkt von der Bank oder dem Kreditinstitut abgeführt werden, bei dem die Aktien verwahrt werden. Die Höhe der Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Freibetrag:

Es gibt einen Sparerpauschbetrag, bis zu dem Kapitalerträge steuerfrei sind. Dieser beträgt für Ledige 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro (Stand: 2023).

Günstigerprüfung:

Es kann sich lohnen, die Abgeltungssteuer mit der Günstigerprüfung zu vergleichen. Bei der Günstigerprüfung wird die Abgeltungssteuer mit dem persönlichen Steuersatz verglichen. Der persönliche Steuersatz kann niedriger sein als die Abgeltungssteuer, wenn man zum Beispiel hohe Werbungskosten hat.

Verrechnung mit Verlusten:

Aktiengewinne können mit Verlusten aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden. Das bedeutet, dass man nur auf die Differenz zwischen Gewinnen und Verlusten Steuern zahlen muss.

Verjährung:

Die Verjährungsfrist für die Besteuerung von Aktiengewinnen beträgt vier Jahre. Das bedeutet, dass die Finanzbehörden vier Jahre lang nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Gewinn erzielt wurde, Steuern nachfordern können.

Weitere Informationen:

  • Website des Bundesministeriums der Finanzen
  • Website des Deutschen Aktieninstituts

Hinweis: Die Besteuerung von Aktiengewinnen ist ein komplexes Thema. Es ist wichtig, sich aus verschiedenen Quellen zu informieren, um ein umfassendes Bild zu erhalten.

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