Bürokratieabbau stockt an vielen Stellen

Die Unternehmen in Deutschland spüren von einem Abbau an Bürokratie bislang leider kaum etwas. Zwar hat es einige Verbesserungen durch die bisherigen zwei Mittelstands-Entlastungsgesetze gegeben. Ihre Wirkung wird aber durch den Aufbau neuer Bürokratie für die Wirtschaft an anderer Stelle übertroffen. Als Beispiel sei hier das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz genannt. Weitere Gesetzesvorhaben, die sich derzeit in der Abstimmung befinden, wie die Erbschaftsteuerreform, die Neuregelung der Insolvenzsicherung von Arbeitszeitkonten oder der Entwurf für ein Umweltgesetzbuch lassen in hohem Maße zusätzliche Bürokratie befürchten.

Der Nationale Normenkontrollrat sieht das Aktionsprogramm der Bundesregierung zu Recht an einem kritischen Punkt angekommen. BDA, BDI, DIHK und ZDH schließen sich der Kritik des Normenkontrollrates an, dass die Bürokratielasten für Unternehmen noch lange nicht vollständig erfasst sind. Sie unterstützen die Forderung, alle auf Bundesrecht beruhenden Informationspflichten vollständig auszuweisen und in das Netto-Abbauziel einfließen zu lassen. Dazu gehören auch die Belastungen, die auf Basis von EU-Richtlinien in nationales Recht umgewandelt wurden oder die staatlich vorgegebenen Buchführungskosten.

Die bisher vorgesehenen Abbaumaßnahmen der Bundesregierung sind größtenteils noch nicht umgesetzt. Hier muss die Große Koalition deutlich Fahrt aufnehmen. Das dritte Mittelstands-Entlastungsgesetz, mit einem geschätzten Abbauvolumen von knapp 100 Mio. Euro, kann angesichts der Gesamtkostenbelastung beim Bürokratieabbau für Unternehmen nur einen kleinen Beitrag leisten. Zahlreiche Vorschläge der Wirtschaft liegen weiterhin unberücksichtigt auf dem Tisch der Regierung – sie müssen jetzt umgesetzt werden.

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