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Bundesrat stimmt dem Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz zu
Der Bundesrat hat am 19. Dezember dem Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz enthält neue Regelungen zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung hochqualifizierter Fachkräfte. Es setzt die Regelungen des am 16. Juli 2008 vom Kabinett verabschiedeten „Aktionsprogramms der Bundesregierung – Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland“ um, die einer gesetzlichen Regelung bedürfen. Wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs sind:
Die Einkommensgrenze für Hochqualifizierte, die sofort ein Daueraufenthaltsrecht erhalten, wird von dem Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (derzeit 86.400 Euro) auf die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung in Höhe von derzeit 63.600 Euro gesenkt. Damit wird Deutschland im internationalen Wettbewerb um die Besten gestärkt. Diese Einkommensgrenze orientiert sich an realistischen Gehältern, die in der Wirtschaft für Hochqualifizierte mit Berufserfahrung gezahlt werden.Zur besseren Nutzung inländischer Potenziale sieht der Gesetzentwurf einen neuen Aufenthaltstitel vor, der Geduldeten einen sicheren Aufenthalt verschafft, wenn sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben und über eine verbindliche Einstellungszusage oder bereits über ein entsprechendes Arbeitsverhältnis verfügen. Auch geduldete Hochschulabsolventen, deren Studienabschluss in Deutschland anerkannt ist, und die zwei Jahre lang durchgehend in einem ihrer Qualifikation entsprechenden Beruf gearbeitet haben, können einen sicheren Aufenthaltstatus erhalten. Gleiches gilt für geduldete Fachkräfte, die drei Jahre lang durchgehend in einem Beschäftigungsverhältnis standen, das eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt.
Im Vermittlungsverfahren wurde auf Initiative des Bundesrates die Mindestinvestitionssumme für Existenzgründer von 500.000 Euro auf 250.000 Euro gesenkt. Wird diese Summe investiert, gelten weitere wirtschaftliche Voraussetzungen in der Regel als erfüllt.
Zu den Änderungen von Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur weiteren Umsetzung des Aktionsprogramms hat der Bundesrat heute ebenfalls seine Zustimmung erteilt. Wichtige Regelungen sind die Erleichterungen für Akademiker aus Drittstaaten und deren Familienangehörige sowie die Erhöhung der Beschäftigungszeit für Saisonkräfte von vier auf sechs Monate. Diese Neuregelungen werden zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Das Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz wird voraussichtlich zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
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