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Umfangreiche Änderungen bei Verbraucherkrediten und Zahlungsdiensten

FinanzenVorschrift/Neuer Gesetzentwurf
Berlin: (hib/MEN) Die Regierung hat einen Diskussionsbeitrag zur Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie und der Verbraucherkreditlinie vorgelegt (16/11643), der umfangreiche Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorsieht. „Mit der Zahlungsdiensterichtlinie soll ein harmonisierter Rechtsrahmen für unbare Zahlungen im europäischen Binnenmarkt geschaffen werden“, heißt es in der Stellungnahme des Entwurf. Neben gesondert zu regelnden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen seien umfangreiche Änderungen und Ergänzungen im Zivilrecht für die Umsetzung notwendig. Betroffen sind im Schwerpunkt die einschlägigen Vorgaben im BGB für Gelddienstleister und E-Geld-Institute sowie die Zahlungsverfahren wie Überweisung, Zahlungskarte oder Bankeinzug. Die Neufassung der Verbraucherkreditlinie passt erbraucherrechtliche Bestimmungen an, beispielsweise zu Marketingtrend, vertraglichen Informationen, Widerruf und zur Berechnung des effektiven Jahreszinses. Ziele der Richtlinie sind „ein echter Binnenmarkt und ein hohes Verbraucherschutzniveau“. Erforderlich ist auch in diesem Bereich eine Anpassung des BGB; betroffen sind die Regelungen über Gelddarlehen.

Außerdem sieht der Gesetzvorschlag vor, dass der Regelungsgehalt der BGB-Informationspflichten-Verordnung in das Einführungsgesetz zum BGB überführt und um Vorschriften zu Verbraucherkrediten und Zahlungsdiensten ergänzt werden soll. Dies, so die Begründung, ermögliche eine deutliche Vereinfachung der Regelungen im BGB. Zudem werde erreicht, dass auch die Mustervorlage für die Widerrufs- und Rückgabebelehrung Gesetzesrang erhielten, womit bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt würden.

Die Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Zahlungsdiensterichtlinie) ist bis zum 31. Oktober 2009 in deutsches Gesetz umzusetzen, die Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge (Verbraucherkreditrichtlinie) bis zum 12. Mai 2010.

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