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Neues Steuerpaket und Kirchensteuer-Änderungen geplant
(BT) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP wollen die gegenseitige Amtshilfe in der EU in Steuerangelegenheiten verbessern und außerdem eine ganze Reihe steuerlicher Änderungen vornehmen. Zu diesem Zweck haben sie den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (17/12375) eingebracht. Aufgegriffen werden damit „notwendige, vornehmlich rechtstechnische Maßnahmen“, die zunächst im Jahressteuergesetz 2013 enthalten gewesen seien, argumentieren die Koalitionsfraktionen. Zum Jahressteuergesetz hatte es keine Einigung zwischen dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat gegeben. Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
Erbrecht Änderungen mit neuem Erbrecht ab 1. Januar 2010
Ab dem 1. Januar 2010 gilt ein verändertes Erbrecht in Deutschland. Der Deutsche Bundestag hat die Reform im Juli 2009 mit den Stimmen fast aller Fraktionen mit Ausnahme der Linken verabschiedet. Das neue Erbrecht besteht in seiner heutigen Struktur seit über 100 Jahren. Die Neuregelung reagiert auf geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Wertvorstellungen. Modernisiert wird vor allem das Pflichtteilsrecht, also die gesetzliche Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Erbe.
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Kluge Vorsorge für die Angehörigen
Der Herbst und das Jahresende sind für viele Menschen eine Zeit des Nachdenkens und Reflektierens. Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod. Wer sich mit diesem Thema beschäftigt, denkt zwangsläufig an die Folgen für die Hinterbliebenen. Und dabei geht es nicht nur um die emotionale Belastung durch Trauer und Schmerz, sondern auch um organisatorische und finanzielle Auswirkungen, die beträchtlich sein können.
Versicherungsvermittler im zentralen Online-Register
Am 1. Januar 2009 müssen alle Versicherungsvermittler und Versicherungsberater im zentralen Online-Register eingetragen sein – dann läuft die Übergangsfrist ab. Zudem muss bis dahin in aller Regel auch eine Gewerbeerlaubnis vorliegen. Versicherungsvermittler und –berater sollten daher möglichst bald ihre Unterlagen zur Prüfung bei ihrer jeweiligen IHK einreichen, damit sie rechtzeitig eine Erlaubnis erhalten und in das Register eingetragen werden. Merkblätter und Anträge sind auf den Internetseiten der IHKs veröffentlicht.