Tipps mit Versicherungen Empfehlungen
Mitnahme von Alterungsrückstellungen bei Privatversicherten
Privatversicherte zahlen mit ihren Prämien zusätzlich so genannte Alterungsrückstellungen, mit denen der Beitragsverlauf im Lebenszyklus geglättet wird, das heißt Rücklagen für den höheren medizinischen Versorgungsbedarf im Alter gebildet werden. Bei einem Versicherungswechsel konnten Alterungsrückstellungen bisher nicht mitgenommen werden. Wer bislang das Versicherungsunternehmen wechseln wollte, musste neue Alterungsrückstellungen aufbauen, was ab einem gewissen Alter einen Wechsel des Unternehmens selbst für gesunde Versicherte faktisch ausgeschlossen hat, weil die im neuen Unternehmen geforderten Beiträge durch die verlorenen Rückstellungen unbezahlbar sind.
Wechselmöglichkeit in den Basistarif unter Mitnahme von Alterungsrückstellungen
Diejenigen, die bereits privat krankenversichert sind, können vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif einer anderen Versicherung ihrer Wahl wechseln. Wer 55 Jahre und älter ist oder eine Rente beziehungsweise eine Beamtenpension bezieht, kann darüber hinaus jederzeit in den Basistarif innerhalb seines Versicherungsunternehmens wechseln.
Private Krankenversicherung – Einführung des Basistarifs
Zum 1. Januar 2009 wird der neue Basistarif eingeführt, den alle privaten Krankenversicherungsunternehmen anbieten müssen. Er löst den bisherigen modifizierten Standardtarif ab. Versicherte dürfen in diesem Tarif nicht abgewiesen werden (Kontrahierungszwang). Es dürfen auch keine Zuschläge wegen erhöhten gesundheitlichen Risikos erhoben und keine Leistungsausschlüsse vereinbart werden. Die Leistungen im Basistarif müssen in Umfang, Art und Höhe mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Die Versicherungsprämie darf den jeweiligen GKV-Höchstbeitrag (2009 rund 570 Euro) nicht überschreiten.
Absicherung im Krankheitsfall für alle
Am 1. Januar 2009 folgt ein weiterer Schritt zu einer Absicherung aller Bürger im Krankheitsfall. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt bereits seit dem 1. April 2007 die Versicherungspflicht für alle, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben. Ab Januar 2009 werden nun entsprechend auch alle Personen versicherungspflichtig, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind.