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Gesetzentwurf: Wertpapier-Leerverkäufe sollen verboten werden
Berlin/Bundestag: Nach einem neuen Gesetzentwurf sollen Wertpapier-Leerverkäufe verboten werden. Finanztransaktionen, die für die Stabilität der Märkte eine Bedrohung darstellen, sollen verboten werden. Dies sieht der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP gemeinsam eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte (17/1952) vor. Damit werden sogenannte ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und von Staatsanleihen aus dem Bereich der Eurozone verboten.
BaFin prüft Banken seit Beginn der Krise schärfer
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat keine Möglichkeiten, Vorständen von Banken Auflagen zu Investments in Kapitalmarktanlagen zu machen, prüft aber die Banken seit Beginn der Finanzkrise strenger. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/11621) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/11494) schreibt, sind Investment-Entscheidungen Sache der Geschäftsleitungen, die von Aufsichts- und Verwaltungsräten kontrolliert würden. In den Aufsichtsräten von Landesbanken seien keine Mitglieder der Bundesregierung vertreten.