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Energetische Wohngebäudesanierung soll steuerlich gefördert werden
Berlin: (hib/HLE) Um die Treibhausgasemissionen bis 2020 nachhaltig zu verringern, sollen neue Potenziale im Gebäudebereich genutzt werden. Dazu haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (17/6074) eingebracht. Gefördert werden Maßnahmen an Gebäuden, die vor 1995 errichtet wurden. Dabei gibt es zwei Wege: Bei vermieteten Gebäuden sollen Abschreibungen möglich werden, bei Maßnahmen an selbstgenutzten Gebäuden sollen die Aufwendungen wie steuerliche Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Förderung wird nach der in dem Entwurf enthaltenen Schätzung 2013 zu jährlichen Steuermindereinnahmen von 150 Millionen Euro führen, die sich bis 2016 auf 600 Millionen Euro erhöhen sollen.