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BaFin prüft Banken seit Beginn der Krise schärfer
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat keine Möglichkeiten, Vorständen von Banken Auflagen zu Investments in Kapitalmarktanlagen zu machen, prüft aber die Banken seit Beginn der Finanzkrise strenger. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/11621) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/11494) schreibt, sind Investment-Entscheidungen Sache der Geschäftsleitungen, die von Aufsichts- und Verwaltungsräten kontrolliert würden. In den Aufsichtsräten von Landesbanken seien keine Mitglieder der Bundesregierung vertreten.
BaFin soll zusätzliche Kompetenzen erhalten
Eine Ausweitung und Verbesserung der Finanzmarktaufsicht fordern Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (16/11441). In Zukunft müssten auch über Zweckgesellschaften laufende Bankgeschäfte in die Aufsicht mit einbezogen werden. Finanzinstitute dürften keine Risiken auslagern, von denen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nichts wisse und gegen die sie auch nichts unternehmen könne. Es könne nicht sein, dass die BaFin vor gewissen Bankaktivitäten die Augen verschließen müsse, „weil diese angeblich in eine ,Aufsichtslücke‘ fallen“, schreibt die Fraktion. Die BaFin müsse außerdem von der Bundesbank die alleinige Zuständigkeit und endgültige Kompetenz für die Bankenaufsicht übernehmen.