Quoten für psychotherapeutische Leistungserbringer

Diese neue Regelung bezieht sich auf das Zahlenverhältnis zwischen den verschiedenen psychotherapeutischen Leistungserbringern, also psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten, psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Künftig ist die Mindestquote für psychotherapeutisch tätige Ärzte auf 25 Prozent festgelegt, bisher lag sie bei 40 Prozent. So wird gewährleistet, dass freie Zulassungen für die vertragsärztliche Versorgung an Bewerber mit psychologischer Qualifizierung vergeben werden können und es nicht zu psychotherapeutischer Unterversorgung kommt. Die neue Quote entspricht im Wesentlichen dem Versorgungsanteil, den diese Ärzte heute in vielen Regionen erreichen.

Zudem wird zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen eine Mindestquote für psychotherapeutische Leistungserbringer eingeführt, die nur Kinder und Jugendliche betreuen. Künftig ist für diese Leistungserbringer eine Quote in Höhe von 20 Prozent vorgesehen. Dies entspricht dem Anteil von Kindern und Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung.

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