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Einlagensicherung wird auf 50.000 Euro angehoben

Die Einlagensicherung bei Banken wird auf 50.000 Euro angehoben. Dafür sind verschiedene Änderungen im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz nötig, die nun am 18. Februar vom Kabinett beschlossen wurden.

Spätestens ab dem 30. Juni 2009 soll die Mindestdeckung für Einlagen von Sparerinnen und Sparern von 20.000 auf 50.000 Euro angehoben und die bisherige Selbstbeteiligung von Anlegern in Höhe von 10 Prozent abgeschafft werden. Ab dem 31. Dezember 2010 ist eine weitere Anhebung auf 100.000 Euro und eine Verkürzung der Auszahlungsfrist auf höchstens 30 Arbeitstage vorgesehen.

Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz ist ein wichtiger Baustein zur Stärkung des Vertrauens in das deutsche Kredit- und Wertpapierwesen.

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